Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Passivhausprojektierung

HBO / EnEV


Nachweisberechtigter a.D. für Wärmeschutz (NBVO Hessen)
Berechtigt zur Ausstellung von am Bedarf oder am Verbrauch orientierten Energieausweisen für sämtliche Gebäudetypen
Unsere Erfahrung ...
... bei ca. 500 erfolgreich geplanten Projekten

Seit der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) 1977 und den in der Folge novellierten Verordnungen und entwickelten Planungsmethoden
WSVO 1977 und Novellen 1982 und 1995
Energieeinsparverordnungen 2002, 2004, 2007, 2009 und 2013 (demnächst: 2016)

Hessischer Leitfaden Energiebewusste Gebäudeplanung 1989
Passivhausprojektierungspaket (PHPP) 2007 ff
DIN 18599
DIN EN 832 mit DIN 4701 und DIN 4108
beraten wir erfolgreich bei der baulichen und anlagetechnischen Gebäudeausstattung in energetischer Hinsicht.

Beginnend mit der Vorplanung betreuen wir die Projekte über sämtliche Planungsphasen.
Planungsgegenstand
Bauliche Maßnahmen, z.B.
Gebäudehülle (Fassade, Fenster)
Luftdichtigkeit (Blower Door Test)
Kompaktheit (Neubauten)
Fensterorietierung (Neubauten)
Anlagetechnische Maßnahmen, z.B.
effiziente Systeme mit hohen Wirkungsgraden
intelligente Regelungstechnik
kurze Wege
Einsatz erneuerbarer Enegien
Solarenergie
Wärmepumpen (Geothermie)
Biomasse (Pellets, Biogas ...)
Krafttwärmekopplung (BHKW)
Planungsziele
Einhaltung öffentlich rechtlicher Anforderungen aus
EnEV
EEWärmeG (wenn keine landesrechtliche Sonderregelung: nur Neubauten)
Energieausweis (immer bei Neubauten, bei Bestandsgebäuden je nach Situation)
Ihre persönlichen Anforderungen
Wirtschaftlichkeit
Investitionskosten
Betriebskosten
Energie- / Kosteneinsparung
Gesellschaftliche Ziele
Reduzierung von Schadstoffemmissionen (CO2)
Reduzierung von Primärenergiebedarf
d.h. z.B.
- freiwillige Unterschreitung der EnEV-Grenzwerte um x Prozent
- freiwillige Verpflichtung auf Neubaugrenzwerte auch bei Bestandsgebäuden (kann bei Bestandsgebäuden scheitern, wenn nicht auch auf erneuerbare Energien umgestellt wird und/oder nicht alle Komponenten saniert werden können)
- Passivhaus bzw. Passivhauskomponenten (letzteres bei Bestandsgebäuden, weil oftmals nicht sämtliche Komponenten (z.B.Bodenplatte) mit vertretbarem Aufwand saniert werden können.)
- Nullenergiehaus ...
Planungsinstrumente
Öffentlich-rechtliche Anforderungen gem. EnEV
Bilanzierung am Gebäudemodell gem. DIN 18599 für Wohn- und Nicht-Wohngebäude
Bilanzierung am Gebäudemodell gem. DIN EN 832, DIN 4701, DIN 4108, alternativ zur DIN 18599 für Wohngebäude
Bauteilmethode (nur für Bestandsgebäude)

Für Bestandsgebäude ist die Bauteilmethode das weniger aufwändige Verfahren. Es erlaubt aber kaum Aussagen über die Energieeinsparung und wirtschaftlichen Aspekte.
Privatrechtliche Anforderungen
Die Bauteilmethode scheidet aus, weil kaum Aussagen über die Energieeinsparung und wirtschaftlichen Aspekte möglich sind.

Bilanzierung am Gebäudemodell - Ablauf:
1. Variantenbildung unter Kombination verschiedener baulicher und anlagetechnischer Möglichkeiten
2. Berechnung der Varianten unter Berücksichtigung der Kosten- und Ertragsaspekte liefert:
Endenergiebedarf für die verschiedenen Energieträger = wichtig für Kostenaspekte
Primärenergiebedarf = wichtig für ökologische Aspekte
Schadstoffemmsission = wichtig für ökologische Aspekte
Kosteneinsparungen bei den Energieträgern
Wirtschaftliche Beurteilungsmöglichkeit z.B. mittels Kapitalwertmethode
3. Gegenüberstellung der wirtschaftlichen und ökologischen Ergebnisse.
4. Der Bauherr kann entsprechend seiner wirtschaftlichen und politischen Prioritäten entscheiden:
wirtschaftlich optimale Lösung
ökologisch optimale Lösung
Kompromiss zwischen beiden Extrema